UVV-Prüfungfür Gabelstapler in Hamburg & Kaltenkirchen
Flurförderzeuge müssen nach DGUV Vorschrift 68 mindestens jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden; die Pflicht dazu trifft den Betreiber. Wir übernehmen diese wiederkehrende Prüfung für Ihre Flurförderzeuge sowie Heiz- und Reinigungsgeräte – mit Prüfprotokoll und Mängelaufstellung.
So läuft Ihre Prüfung ab
Warum die UVV-Prüfung für Ihren Betrieb wichtig ist
Die wiederkehrende Prüfung deckt Mängel auf, bevor sie zum Schaden führen, und ist für Betreiber von Flurförderzeugen verpflichtend. Sie erhalten ein Prüfprotokoll als Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherung.
Jetzt Termin vereinbarenFragen zur UVV-Prüfung
Die UVV-Prüfung Ihrer Gabelstapler, Heiz- und Reinigungsgeräte übernehmen wir in Kaltenkirchen, Hamburg, Norderstedt, Henstedt-Ulzburg, Bad Bramstedt, Bad Segeberg, Neumünster und Pinneberg.
Wie oft muss ein Gabelstapler zur UVV-Prüfung?
Nach DGUV Vorschrift 68 müssen Flurförderzeuge mindestens einmal jährlich von einer befähigten Person geprüft werden.
Was passiert, wenn bei der Prüfung Mängel festgestellt werden?
Wir dokumentieren alle Mängel und können die Instandsetzung direkt mit übernehmen, damit Ihr Gerät schnell wieder freigegeben ist.
Prüfen Sie auch Heiz- und Reinigungsgeräte?
Ja. Neben Flurförderzeugen prüfen wir auch Heiz- und Reinigungsgeräte – schnell, transparent und dokumentiert.