FahrerschulungStaplerschein in Kaltenkirchen & Hamburg
Ob Neueinsteiger oder Auffrischung: Wir qualifizieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Betriebs für das Führen von Flurförderzeugen – mit Theorie und Praxis, ausgerichtet an den Anforderungen der DGUV Vorschrift 68 und des DGUV Grundsatzes 308-001.
Ihre Schulung bei uns
Warum die Qualifizierung Ihrer Fahrer zählt
Nach § 7 DGUV Vorschrift 68 dürfen Unternehmen nur Personen mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt, dafür geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben; der Auftrag muss schriftlich erteilt werden. Für Mitgänger-Geräte wie Handhubwagen gelten geringere Anforderungen – dort genügt eine Unterweisung in der Handhabung. Wir übernehmen die Qualifizierung; die betriebliche Beauftragung und die einsatzbezogene Unterweisung bleiben Aufgabe des Arbeitgebers.
Schulungstermin anfragenFragen zum Staplerschein
Fahrerschulungen führen wir für Betriebe in Kaltenkirchen, Hamburg, Norderstedt, Henstedt-Ulzburg, Bad Bramstedt, Bad Segeberg, Neumünster und Pinneberg durch – auf Wunsch direkt bei Ihnen vor Ort.
Wer darf einen Gabelstapler fahren?
Nach DGUV Vorschrift 68 dürfen nur Personen ab 18 Jahren Gabelstapler fahren, die geeignet, ausgebildet und vom Unternehmen schriftlich beauftragt sind.
Findet die Schulung bei uns im Betrieb statt?
Ja, Theorie und Praxis können direkt vor Ort bei Ihnen stattfinden – mit Ihren eigenen Geräten.
Bieten Sie auch Auffrischungen an?
Ja. Neben der Erstausbildung bieten wir Auffrischungsschulungen und Unterweisungen für erfahrene Fahrer an.